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   VGH Hessen, 27.04.1994 - 3 TH 20/94   

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VGH Hessen, 27.04.1994 - 3 TH 20/94 (https://dejure.org/1994,32774)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.1994 - 3 TH 20/94 (https://dejure.org/1994,32774)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 1994 - 3 TH 20/94 (https://dejure.org/1994,32774)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 24.11.2016 - 3 B 2515/16

    Nachbarschutz und Abstandsflächenrecht bei der Umnutzung eines

    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 27. April 1994 - 3 TH 20/94 - (juris) dazu ausgeführt, dass ein wirksamer Rechtsverzicht des Rechtsvorgängers auch für den Rechtsnachfolger verbindlich sei und dies zur Folge habe, dass dem Nachbarn das für Widerspruch und Eilantrag erforderliche Rechtsschutzinteresse fehle.

    Alle für das Bauvorhaben erheblichen und die Nachbarschaft betreffenden, maßgeblichen Rechtsvorgänge sind Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens 91944 gewesen, so dass eine dazu abgegebene nachbarliche Zustimmung des Rechtsvorgängers M, sich mit den Plänen des Herrn Architekten N "zum Bau eines Bürohauses von Herrn O auf dem Gelände J, A-Straße", einverstanden zu erklären, sich eindeutig und hinreichend bestimmt auf ein konkretes Bauvorhaben bezieht und damit den Wirksamkeitsanforderungen genügt (vgl. auch: Hess. VGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 3 TH 20/94 -, juris).

  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

    Zu diesen verzichtbaren Rechten gehören die aus nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts folgenden Abwehrrechte des Nachbarn (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 15.09.1994, a.a.O.; Beschluß vom 27.04.1994 - 3 TH 20/94 -).

    Der Rechtsnachfolger tritt in die (geschmälerte) Rechtsposition ein (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15.12.1988 - IV OE 2318/86 - NVwZ-RR 1990, 6; Beschluß vom 17.04.1994 - 3 TH 20/94 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15.06.1984 - 7 B 1233/84 - BauR 1984, 622; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.1978 - 111 470/78 - BRS 33 Nr. 176).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen

    Ein wirksamer Verzicht auf nachbarliche Abwehrrechte zu Lasten des Antragstellers, der nach der Rechtsprechung zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses führt (VGH Kassel, Beschluss vom 27.4.1994 - 3 TH 20/94 - BRS 56 Nr. 181; VGH Mannheim, Urteil vom 28.5.1986 - 8 S 782/86 - BRS 46 Nr. 161), liegt nicht vor.
  • VGH Hessen, 19.11.2003 - 9 UZ 754/03

    Grenzgarage mit Dachterrasse

    Dementsprechend verlieren diese nachbarlichen Belange ihre Schutzwürdigkeit nicht in Folge einer auf das konkrete Vorhaben bezogene Zustimmungserklärung (vgl. zur Wirkung einer solchen Zustimmungserklärung Hess. VGH, Beschluss vom 27. April 1994 - 3 TH 20/94 -, BRS 56 Nr. 181 und Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, BRS 56 Nr. 180).
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